E-Rechnung Pflicht 2025

E-Rechnung Pflicht 2025: was du jetzt wissen solltest

Seit 2025 gelten neue Regeln zur E-Rechnung bei vielen Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen. Es gibt Übergangsregeln und Ausnahmen, aber PDF allein ist nicht immer genug.

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Kurz gesagt
  • Seit 1. Januar 2025 wurde die Definition der E-Rechnung geändert.
  • Ein einfaches PDF zählt häufig als sonstige Rechnung.
  • Übergangsregeln und Ausnahmen machen den Einzelfall wichtig.
Für E-Rechnung Beta vormerken
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Was hat sich 2025 geändert?

Für viele Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ist die E-Rechnung seit 2025 ein zentrales Thema. Die Rechnung muss strukturiert elektronisch verarbeitet werden können, wenn sie als E-Rechnung gelten soll.

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Gilt das für jeden?

Nein. Private Endverbraucher sind nicht betroffen und es gibt Ausnahmen, etwa für bestimmte Kleinbeträge, Fahrausweise oder Leistungen von Kleinunternehmern. Trotzdem sollte der eigene Fall geprüft werden.

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Was sollte man jetzt tun?

Statt panisch neue Software zu kaufen, lohnt sich eine saubere Vorbereitung: Kundendaten speichern, Rechnungen strukturiert erfassen und den Bedarf für ZUGFeRD oder XRechnung prüfen.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnung Pflicht?

Die neuen Regeln gelten grundsätzlich seit dem 1. Januar 2025, es gibt aber Übergangsregelungen und Ausnahmen.

Ist Rechneo schon ein vollständiges E-Rechnungsprogramm?

Noch nicht. Rechneo erstellt PDF-Rechnungen und bereitet E-Rechnungs-Exporte als Beta-Funktion vor.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfe deinen konkreten Fall bei Bedarf mit Steuerberater oder offiziellen Informationen.